PaS Logo Peak and Spot GbR
 V e r a n s t a l t u n g s t e c h n i k   *   M o d e r a t i o n   *   P r o d u k t i o n
Startseite       AGBs Impressum




 


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Peak and Spot GbR (Stand 15.04.2006)

1. Auftragsannahme
Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir ihm nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Bindung an Aufträge
Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Fax oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach Auftragsbestätigung.

3. Leistungsumfang
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.

4. Auftragsausführung
Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen.
Uns erteilte Informationen werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. Uns übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben.

5. Informationen zur Auftragsausführung
Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.
Zur Informationserteilung gehören auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen. Sofern nichts anderes vereinbart, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination ($sect; 6 BGV-A1) durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass unser Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften wir nicht.

BGV A1
Allgemeine Vorschriften § 6
Koordinierung von Arbeiten
(1) Vergibt der Unternehmer Arbeiten an andere Unternehmer, dann hat er, soweit dies zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Er hat dafür zu sorgen, dass diese Person Weisungsbefugnis gegenüber seinen Auftragnehmern und deren Beschäftigten hat.
(2) Übernimmt der Unternehmer Aufträge, deren Durchführung zeitlich und örtlich mit Aufträgen anderer Unternehmer zusammenfällt, so ist er verpflichtet, sich mit den anderen Unternehmern abzustimmen, soweit dies zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist.

6. Mitarbeit von Dritten
Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig zu informieren.

7. Material von Dritten
Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. Dies entbindet uns nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.

8.GEMA-Gebühren
Hiermit wird der Kunde hingewiesen, dass eventuell anfallende GEMA- Angelegenheiten vom Veranstalter (Kunde) geregelt und bezahlt werden müssen.

9. Zahlung
Zu zahlen ist der in Rechnung gestellte Betrag innerhalb von 5 Werktagen ohne Abzüge oder Skonto per Überweisung auf folgendes Konto:

Peak and Spot GbR
IBAN: DE92 7005 2060 0008 0599 74
BIC: BYLADEM1LLD
Sparkasse Kaufering

10. Haftungsausschluss
Wir haften nicht für Vermögensschäden und / oder entgangenen Gewinn, wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind.
Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind, ist unser Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind für diesen Fall ausgeschlossen.

11. Gültigkeit der AGB
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht.

12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Landsberg am Lech.